Irreführende
Reklame, nichtexistente Sonderangebote: Solche Tricks werfen
Verbraucherschützer dem Handelsriesen Media Markt vor. Jetzt melden sie
einen ersten Teilerfolg: Ein Gericht will klären, ob mit
Lockvogel-Angeboten geworben wird. "Media-Markt-Werbung verspricht nur
das, was die Märkte zu 100 Prozent halten können. Und das ist der
Preis." So einfach und so klar steht es auf der Homepage von
Deutschlands bekanntestem Elektronik-Markt. Ob es allerdings stimmt,
daran haben nicht nur manche Kunden, sondern vor allem die
Verbraucherschützer seit langem ihre Zweifel. Immer wieder hatten sie
gegen die Werbekampagnen des Media Markts geklagt - doch der zog sich
bisher durch einen juristischen Kniff aus der Affäre.
Teilerfolg gegen Lockvogel-Werbung Die
221 Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften. Die Holding
ist deshalb offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und
Angebotsgestaltung. Gegen diese Argumentation haben die
Verbraucherschützer geklagt - und vor dem Landgericht Ingolstadt einen
ersten Teilerfolg erzielt. Das Gericht verkündete nach "Spiegel
online"-Informationen gestern einen Beweisbeschluss, nach dem in den
kommenden Monaten eine Reihe von Zeugen vernommen werden. Diese
Vernehmungen sollen unter anderem klären, wer für bundesweite
Werbeaktionen des Media Markts rechtlich verantwortlich ist - und ob
die Vorwürfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (vzbv)
stimmen, das Unternehmen betreibe Lockvogel-Werbung.
DVD-Player: Billig, aber leider ausverkauft In
dem aktuellen Fall geht es um einen DVD-Player, der zum Jahreswechsel
2005/2006 bundesweit im Fernsehen, Radio, im Internet und in
Printmedien mit einem Preis von 19 Euro beworben wurde. Der Vorwurf:
Das Gerät sei in verschiedenen Media-Märkten unmittelbar nach der
Geschäftsöffnung schon nicht mehr erhältlich gewesen. "Wir haben
stapelweise Beschwerden von Kunden aus ganz Deutschland bekommen, die
aufgrund der Werbung extra in die Märkte gekommen sind", sagt Helke
Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim vzbv, zu "Spiegel online". "Aus
unserer Sicht war das ein klarer Fall von zentral gesteuerter
Lockvogelwerbung."
Zum Kauf anderer Artikel verführt Die
Kunden seien unter Vorspiegelung besonders günstiger Preise in die
Läden gelockt worden, in der Hoffnung, dass sie dann andere Artikel
kaufen, wenn der günstige DVD-Spieler nicht zu haben ist, glaubt
Heidemann-Peuser. Das verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb, nach dem der beworbene Artikel für mindestens 48 Stunden
vorrätig sein muss. Verantwortlich für diese bundesweit gesteuerte
Werbeaktion sei die Media-Saturn-Holding, die Dachgesellschaft der
insgesamt 344 Media- und Saturn-Märkte in Deutschland. "Für uns ist es
deshalb ein Durchbruch, dass es jetzt zu diesem Beweisbeschluss
gekommen ist. Denn nach unserer Auffassung zeigt das, dass auch das
Gericht die Media-Markt-Holding als Ganzes für die Werbung
verantwortlich hält und nicht die einzelnen Märkte", sagt
Heidemann-Peuser.
Kein Kommentar im laufenden Verfahren Eine
Euphorie, die nicht jeder teilt. Denn genau das ist laut dem
zuständigen Richter Konrad Kliegl durch den Beweisbeschluss noch nicht
fix. Er diene nur der Klärung einer Reihe von Behauptungen beider
Seiten, sagt er Spiegel online. Unter den Zeugen, die Kliegl in den
kommenden Monaten vernehmen will, sind nicht nur empörte Kunden und
Mitarbeiter verschiedener Media-Märkte, sondern auch ein
Geschäftsführer. Die Frage, ob die Holding für die bundesweite Werbung
zuständig ist, solle dadurch geklärt werden. Wann es ein endgültiges
Urteil in dem Verfahren geben wird, ist unklar. Media Markt selbst
wollte keine Stellungnahme zu dem Beschluss abgeben. "Wir als
Unternehmen kommentieren das nicht, weil es sich um ein laufendes
Verfahren handelt und wir dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen", sagte
ein Sprecher "Spiegel online".
Verbraucher mit Wut im Bauch? Die
Werbung des Unternehmens ist nicht zum ersten Mal in der Kritik. "Die
Werbung des Media Markts ist sehr aufmerksamsstark, oft laut und
auffällig", sagt Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen
Werbewirtschaft. "Sie ist damit genau auf die Zielgruppe des
Unternehmens ausgerichtet - auch wenn das manchem vielleicht nicht
gefällt." Solange dies aber alles im Rahmen der gültigen Rechtslage
stattfinde, sei dagegen nichts einzuwenden. "Wer Sonderangebote
auslobt, muss die natürlich auch verfügbar haben", sagt Nickel. Er
zweifelt allerdings an der Kritik der Verbraucherschützer: "Es würde
doch für den Media Markt betriebswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn
machen, Verbraucher erst in den Laden zu locken, um sie dann zu
verärgern." Werbung diene dazu, Sympathie zu erzeugen - "wer dann mit
einer Wut im Bauch wieder den Laden verlässt, ist als Kunde verloren".
Media Markt für irreführende Preisaktionen bekannt Dass
es der Media Markt mit seiner Werbung allerdings nicht immer ganz genau
nimmt, zeigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem
November. Das Unternehmen habe irreführend damit geworben, für alle
Produkte die Mehrwertsteuer zu erlassen - und dabei die Herabsetzung
von Preisen suggeriert, die vorher gar nicht verlangt wurden. In diesem
Fall waren die Verbraucherschützer erfolgreich. Das Urteil galt aber
nur für die verklagte Filiale. Dazu kommt: Einen weiteren Erfolg
erzielten die Verbraucherschützer auch vor genau einem Jahr, als sie
die Media-Markt-Filiale in Lingen verklagten, die medienrechtlich für
die bundesweite Werbung der Kette im Internet zuständig war. Sie hielt
deshalb den Kopf hin für Hinweise auf Preisaktionen im Netz. Wer
allerdings im Impressum der Internet-Seite als Verantwortlicher
auftaucht, diese Angabe wechselt ständig. Derzeit ist es die Filiale in
Marburg. Quelle: Lockvogelangebote-Artikel bei T-Online
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